Prolog
Ich bin deutscher Staatsbürger und habe meinen Lebensmittelpunkt in Flensburg, bin der kapverdischen Insel Fogo aber seit mehr als 20 Jahren sehr verbunden. Dort brach im November 2014 der Vulkan Pico do Fogo aus. Er wird von den Einheimischen Nôs Burkan genannt, überflutete große Teile der bewohnten Hochebene Chã das Caldeiras mit Lava und machte die Evakuierung der dortigen Bevölkerung erforderlich. Ob dieses Naturschauspiel tatsächlich die Bezeichnung „Katastrophe“ verdient, darüber kann man geteilter Meinung sein, denn niemand wurde ernsthaft verletzt und für viele Bewohner hat sich das Leben dank der enormen internationalen Hilfe zum Besseren gewendet. Aber auf jeden Fall hat es das Leben vieler Menschen gehörig durcheinandergewirbelt und in neue Bahnen gelenkt … so auch meins.
Kurz nach dem Vulkanausbruch hielt ich mich für einige Zeit auf Fogo auf, um Aktivitäten zur Unterstützung der evakuierten Familien zu organisieren. Ich suchte nach einer einheimischen, pädagogisch versierten Mitarbeiterin, die Hilfsangebote für die betroffenen Kinder und Familien koordinieren und umsetzen sollte und so lernte ich die Erzieherin Carla* kennen.
Die Heirat
Unsere Heirat fand 2018 im dänischen Tondern statt. Die bürokratischen Hürden für eine Eheschließung in Deutschland waren nahezu unüberwindbar.
Das Standesamt in Flensburg erläuterte in einem Vorgespräch, dass beide Eheschließenden neben vielen anderen Unterlagen auch ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssten, um getraut werden zu können. Um mir ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen zu können, so die Mitarbeiterin der Behörde weiter, müsse u. a. auch das Ehefähigkeitszeugnis der zukünftigen Ehefrau vorliegen. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass meine Ehefähigkeit nicht eine Eigenschaft an sich sei, sondern von der Person abhänge, die ich heiraten wolle. Deshalb sei die Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses der zukünftigen Ehefrau vor der Ausstellung meines Ehefähigkeitszeugnisses zwingend erforderlich.
Ich wandte ein, dass ja niemals eine Heirat zustande kommen könne, wenn die ausländischen Behörden in gleicher Weise wie die deutschen verfahren würden und die Vorlage der deutschen Ehefähigkeitsbescheinigung zur Voraussetzung für die Ausstellung ihrer Ehefähigkeitsbescheinigung machen würden. Der Einwand wurde mit dem Hinweis kommentiert, dass dies nun einmal die geltenden Bestimmungen seien.
Nach dieser Erfahrung nahmen wir mit verschiedenen dänischen Standesämtern in Grenznähe Kontakt auf und in Tondern konnten wir noch einen Termin ergattern. Auch hier waren für die Eheschließung eine Vielzahl von Dokumenten erforderlich, aber die Anforderungen waren zu bewältigen.
Die Trauung fand im August 2018 auf dem Standesamt von Tondern statt. Dort trafen wir auf weitere binationale Paare aus Deutschland, die sich in einer ähnlichen Lage befanden wie wir. Trauungen werden immer donnerstags und freitags im 15-Minuten-Takt durchgeführt. Das sind ca. 1600 pro Jahr – allein in Tondern.
Die dänische Heiratsurkunde wurde von den deutschen Behörden anerkannt.
Das Visum
Im Sommer 2020 beschlossen Carla, ihre 13-jährige Tochter Chloé* und ich, als Familie zusammenzuziehen und unseren gemeinsamen Lebensmittelpunkt nach Flensburg zu verlegen. Erzieherinnen mit Berufserfahrung werden in Deutschland gesucht und nach dem Besuch entsprechender Sprach- und Integrationskurse möchte Carla gerne eine Arbeit in einer Kita oder einem Kindergarten aufnehmen. Und auch Chloé brannte darauf, ein neues Land kennenzulernen, die Sprache zu lernen und dort zu leben.
Auf Nachfrage teilte die Ausländerbehörde in Flensburg mit, dass die Familienzusammenführung in unserem Fall möglich sei und für ein verheiratetes Ehepaar auch ein entsprechender Rechtsanspruch bestünde. Meine Frau könne einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung stellen, wenn sie wieder in Deutschland sei.
Carla war in den vergangenen Jahren mehrfach in Flensburg gewesen und immer mit einem sogenannten Schengenvisum eingereist, das zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im gesamten Schengenraum, also auch in Deutschland, berechtigt. Dieses Visum wird von der Vertretung der Schengenstaaten auf den Kapverden ausgestellt. Dazu erklärte die Ausländerbehörde Flensburg, dass sich Carla mit einem Schengenvisum zwar legal in Deutschland aufhielte, die Ausländerbehörde aber einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung nur annehmen würde, wenn Carla über ein nationales Visum der zuständigen deutschen Botschaft verfügen würde. Ein Aufenthalt auf der Grundlage eines Schengenvisums sei für die Antragstellung nicht ausreichend.
Nun gibt es auf den Kapverden keine deutsche Botschaft, kapverdische Angelegenheiten werden von der deutschen Botschaft in Dakar im Senegal bearbeitet. Also nahmen wir mit dieser Botschaft Kontakt auf und baten um eine Liste der erforderlichen Unterlagen.
Diese Liste der erforderlichen Dokumente enthielt u.a. den Punkt “Nachweis von Deutschkenntnissen durch ein entsprechendes Sprachzertifikat A1”, das z.B. von einem Goetheinstitut nach bestandener Prüfung ausgestellt wird. Die Botschaft teilte im März 2021 mit, dass darauf aber verzichtet werden könne, wenn begründet würde, warum der Spracherwerb eine unzumutbare Härte darstellen würde. Eine solche unzumutbare Härte könne im Falle von Carla angenommen werden, da es auf den Kapverden weder ein Goetheinstitut noch eine vergleichbare Einrichtung gibt, die Deutsch als Fremdsprache anbietet. Auch die Möglichkeit, eine Prüfung abzulegen und ein A1-Sprachzertifikat zu erwerben, existiert auf den Kapverden nicht.
Ein persönliches Erscheinen von Carla und Tochter Chloé auf der Botschaft zur Beantragung des nationalen Visums sei allerdings erforderlich und der Termin wurde für April 2021 festgelegt.
Das persönliche Erscheinen auf der Botschaft in Dakar ist sehr aufwendig und mit mehreren Übernachtungen und jeweils 2 Inlandsflügen und 2 internationalen Flügen pro Person verbunden. Außerdem gibt es in Mindelo, dem Wohnort von Carla auf den Kapverden, einen deutschen Honorarkonsul. Also fragte sie an, ob die Identitätsfeststellung nicht von diesem Honorarkonsul durchgeführt werden könne. Zum einen, um die vielen Flüge zu vermeiden, zum anderen, um der erhöhten Ansteckungsgefahr durch Covid 19 während einer solchen Reise zu entgehen. Alle Unterlagen würde sie natürlich bei der deutschen Botschaft in Dakar einreichen und auch die Ausstellung der Visa könnte dort erfolgen.
Die Möglichkeit, den deutschen Honorarkonsul auf den Kapverden in das Verfahren einzubinden, wurde von der Botschaft abgelehnt, ein persönliches Erscheinen in der Vertretung in Dakar sei unverzichtbar.
Daraufhin buchte Carla 8 Flüge für 2 Personen: Von São Vicente auf die Hauptinsel Santiago und 2 Tage später nach Dakar und dann weitere 2 Tage später wieder von Dakar nach Santiago und danach zurück nach São Vicente.
Carla und Chloé flogen im April 2021 über Santiago nach Dakar, gaben dort in der deutschen Botschaft alle erforderlichen Unterlagen ab und stellten einen Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums. Laut Aussage der Botschaft waren die Unterlagen vollständig. Die Visa würden ausgestellt werden, nachdem die Ausländerbehörde in Flensburg ihre Zustimmung erteilt hätte.
Der Grenzübertritt
Für die Einreise von den Kapverden nach Senegal ist zwar kein Visum erforderlich, aber der Nachweis einer Gelbfieberimpfung, da im Senegal ein erhöhtes Risiko besteht, an Gelbfieber zu erkranken. Diese Impfung haben meine Frau und Tochter Chloé vor ihrer Reise nach Dakar zusammen mit einer entsprechenden Bescheinigung des kapverdischen Gesundheitsamtes erhalten. Diese Bescheinigungen wurden bei der Einreise in den Senegal der Grenzpolizei vorgelegt und es gab keine Beanstandungen.
Bei der Ausreise äußerte die senegalesische Grenzpolizei jedoch Zweifel an der Gültigkeit der Impfbescheinigungen, obwohl der Aufenthalt im Senegal doch nun beendet war. Die Grenzpolizei verweigerte die Ausreise bis zur letzten Sekunde und schuf so eine extreme Stresssituation. Im allerletzten Moment vor dem Abflug wurden die Pässe dann meiner tränenüberströmten Frau und Tochter Chloé doch noch ausgehändigt.
Erst später erfuhren wir, dass dies eine häufig praktizierte Strategie der Grenzpolizei ist, um Schmiergeld zu erpressen. Diesmal erfolglos, da Carla mit diesen Praktiken nicht vertraut war und gar nicht wusste, was von ihr erwartet wurde. Wir hörten von Kapverdern, die den Senegal häufiger besuchen, dass sie der Grenzpolizei regelmäßig einen Betrag von 10,00 bis 20,00 Dollar zukommen lassen, um die Ausreise geschmeidig zu gestalten.
Das rüde Auftreten der senegalesischen Grenzpolizei hat bei Carla allerdings soviel Angst ausgelöst, dass eine erneute Reise in den Senegal für sie nicht mehr in Frage kommt.
Das Sprachzertifikat
Der Nachweis von Sprachkenntnissen ist zwar grundsätzlich Voraussetzung für die Erteilung eines nationalen Visums, von dieser Anforderung kann jedoch abgesehen werden, wenn der Spracherwerb im Ausreiseland eine besondere Härte darstellt oder unzumutbar ist. Die Gründe für die Unzumutbarkeit hat meine Frau der Deutschen Botschaft in Dakar ausführlich dargelegt:
- Es gibt auf den Kapverden keine Bildungseinrichtung, die Deutschunterricht anbietet
- Es gibt auf den Kapverden auch keine Institution, die eine Deutschprüfung abnehmen kann und ein entsprechendes Zertifikat A1 ausstellt.
- Meine Frau hat mehrere Jahre versucht, Deutsch online im Selbststudium zu erlernen, jedoch mit ziemlich geringen Erfolg.
Die Botschaft erklärte im März 2021, dass im Fall von Carla aus den oben genannten Gründen von einer Unzumutbarkeit des Spracherwerbs auf den Kapverden auszugehen sei.
Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BaMF schreibt auf seiner Internetseite zu den Voraussetzungen für Familienzusammenführung in Deutschland:
Als Ehepartnerin oder Ehepartner bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner von Deutschen müssen Sie sich grundsätzlich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können. Es gibt hiervon jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel,
- wenn Sie sich ein Jahr lang vergeblich bemüht haben, die deutsche Sprache zu erlernen und Sie sich dann immer noch nicht auf einfache Art auf Deutsch verständigen können, oder
- wenn in Ihrem Herkunftsland keine Deutschkurse angeboten werden, diese zu teuer sind oder Sie sie aus anderen Gründen nicht besuchen können.
Können Sie zum Zeitpunkt der Einreise noch kein Deutsch, sind Sie jedoch verpflichtet, die Sprache in Deutschland zu erlernen.
Im Juni 2021 erhielt Carla eine Nachricht von der deutschen Botschaft in Dakar, die alles auf den Kopf stellte. Sie müsse nun doch vor der Ausstellung des nationalen Visums ihre Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen und noch ein Sprachzertifikat A1 des Goetheinstituts oder eines vergleichbaren Instituts nachreichen. Dies sei entgegen der Mitteilung vom März 2021 notwendig geworden, da die Ausländerbehörde in Flensburg darauf bestehe.
Diese Nachricht warf alle unsere Pläne über den Haufen. Damit war auch die Einschulung von Chloé zum neuen Schuljahr in Flensburg nicht mehr möglich.
Auf entsprechende Nachfragen zu dieser Kehrtwende wurde meiner Frau im Juni mitgeteilt, dass ja via Internet auch auf den Kapverden ein Spracherwerb möglich sei und es nun doch als zumutbar angesehen werde, sich ins Ausland zu begeben, um dort eine Sprachprüfung an einem Goetheinstitut oder einer vergleichbaren Institution abzulegen.
Carla machte der Botschaft den Vorschlag, die Deutschprüfung nach der Einreise in Deutschland abzulegen und das Sprachzertifikat A1 vor der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung durch die Ausländerbehörde vorzulegen. Bei Nichtvorlage könne ja dann die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden. Dieser Vorschlag wurde abgelehnt. Die Härtefallregelung könne nicht angewendet werden und das Nachreichen des Sprachzertifikats nach der Einreise nach Deutschland sei nicht akzeptabel.
Im Zuge der Vorbereitung auf den Umzug und um eine möglichst rasche Integration in Deutschland zu erreichen, hatte Carla mit meiner Online-Unterstützung ein Deutschlernprogramm absolviert und verfügte so im Sommer 2021 über Grundkenntnisse der deutschen Sprache. Wir suchten nun in Europa nach einer geeigneten Institution, die Deutschprüfungen abnimmt und ein A1-Sprachzertifikat ausstellt. In Portugal am Goetheinstut fanden die nächsten Prüfungen erst 8 Monate später im Februar 2022 statt, aber in Bremen gab es noch freie Plätze im September 2021 und meine Frau meldete sich dort an.
Die Entscheidung der Behörden, von der Härtefallregelung beim Spracherwerb keinen Gebrauch zu machen, machte 8 weitere Flüge erforderlich: Von São Vicente über Santiago nach Lissabon und am nächsten Tag weiter nach Hamburg. Dann mit dem Zug nach Bremen zur Sprachprüfung und nach bestandener Prüfung den gleichen Weg wieder zurück über Hamburg und Lissabon nach São Vicente.
Um aber überhaupt von den Kapverden nach Europa einreisen zu können, benötigt man das oben bereits erwähnte Schengenvisum, das in der Hauptstadt Praia auf der Insel Santiago in einer zentralen Vergabestelle beantragt werden muss. Auch hier ist persönliches Erscheinen erforderlich. Vor der Reise zum Goetheinstitut nach Bremen waren also auch noch 2 Inlandsflüge von São Vicente nach Santiago und zurück erforderlich, um das Schengenvisum zu beantragen. Dieses Schengenvisum wurde nach einer Bearbeitungszeit von 3 Wochen ausgestellt.
Carla flog im September 2021 über Santiago und Lissabon nach Hamburg, dann mit dem Zug nach Bremen, nahm erfolgreich an einer Sprachprüfung A1 am Goetheinstitut in Bremen teil und kehrte auf dem gleichen Wege wieder zu ihrer Tochter Chloé auf die Kapverden zurück. Das danach ausgestellte A1-Zertifikat des Goethe-Instituts wurde sowohl von der Ausländerbehörde in Flensburg als auch von der deutschen Botschaft in Dakar anerkannt und die internationalen Visa für Carla und ihre Tochter wurden in Dakar ausgestellt.
Diese Visa werden in der ausstellenden Botschaft in den Reisepass eingeklebt. Zu diesem Zweck wurden die Pässe meiner Frau und Tochter Chloé über mehrere Stationen mit privat organisierten Kurieren von den Kapverden zur Deutschen Botschaft in Dakar und nach dem Einkleben der Visa auf dem gleichen Weg wieder zu Carla nach São Vicente gebracht. Diese umständliche Prozedur erschien uns notwendig, da der Postweg gerade im Senegal als unzuverlässig gilt.
Die Aufenthaltsgenehmigung
Carla und Chloé reisten Anfang November 2021 mit diesen nationalen Visa nach Deutschland ein. Unmittelbar nach ihrer Einreise haben beide bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt. Die Ausländerbehörde setzte für alle Beteiligten einen Termin zur persönlichen Vorsprache im März 2022 fest. An diesem Tag wurde eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis erteilt, die bis zur Erteilung der auf drei Jahre befristeten Aufenthaltserlaubnis gültig war.
Fazit
Die Familienzusammenführung ist zwar gesetzlich garantiert, erfordert aber nicht nur viel Zeit, Beharrlichkeit und gute Nerven, sondern auch ein gut gefülltes Bankkonto und die Bereitschaft, Bedenken hinsichtlich des Klimaschutzes hintanzustellen.
Um die behördlichen Auflagen zu erfüllen, waren Reisen von der kapverdischen Insel São Vicente zur deutschen Botschaft im Senegal, zur Vergabestelle für Schengenvisa auf die Insel Santiago und zum Goetheinstitut nach Bremen erforderlich. Folgt man den Berechnungen von myclimate.org, wurden dadurch ca. 3,5 Tonnen CO2 ausgestoßen.
Und rechnet man alle Reisekosten zusammen, sind allein bis zur Ausstellung der nationalen Visa etwa 5000,00 Euro an Reisekosten aufgelaufen.
Diese Reisen und die damit verbundenen 16 Flüge wären vermeidbar gewesen,
- wenn die Ausländerbehörde in Flensburg auch dann einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung bearbeiten würde, wenn sich der Antragsteller rechtmäßig mit einem Schengenvisum in Flensburg aufhält oder
- wenn die Ausländerbehörde Flensburg bei der Bearbeitung des nationalen Visums der Einschätzung der deutschen Botschaft und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) gefolgt wäre und die Härtefallregelung zum Spracherwerb angewandt hätte und
- wenn das Auswärtige Amt einem Honorarkonsul die Kompetenz einräumen würde, eine Identitätsfeststellung durchzuführen.
Dies geschieht jedoch nicht. Stattdessen werden auf der mittleren und unteren Verwaltungsebene unverhältnismäßig aufwendige bürokratische Verfahren installiert. Die gesetzlichen Spielräume werden offensichtlich mit dem Ziel genutzt, den Zuzug von Nicht-EU-Ausländern so weit wie möglich zu erschweren und die Zuwanderung so gering wie möglich zu halten.
Die Einsicht, dass eine geordnete und kontrollierte Zuwanderung insbesondere von beruflich gut qualifizierten Ausländern für die Zukunft Deutschlands wichtig, notwendig und daher wünschenswert ist, hat inzwischen viele Politiker erreicht, den Verwaltungsapparat – zumindest in Flensburg – aber offenbar nicht.
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* Die Namen „Carla“ und „Chloé“ sind frei erfunden, alle erwähnten Fakten wurden nach bestem Wissen wahrheitsgetreu wiedergegeben und können durch den umfangreichen Schriftverkehr mit der deutschen Botschaft in Dakar belegt werden.